Unter Arbeitskosten verstehen man die Bruttolöhne und -gehälter sowie die Lohnnebenkosten, d.h. weiteren Kosten, die auf gesetzlicher Regelung, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen beruhen und unmittelbar mit der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammenhängen. Bei Lohnnebenkosten, die auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, handelt es sich z.B. um Sozialversicherungsbeiträge, um die Vergütung gesetzlicher Feiertage oder um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Leistungen, die aufgrund von tarifvertraglichen Vereinbarungen erbracht werden, sind z.B. Überstundenzuschläge oder Feiertagszuschläge. Bei Leistungen aufgrund von freiwilligen Leistungen bzw. betrieblichen Vereinbarungen handelt es sich sind z.B. um Kosten für Belegschaftseinrichtungen.
| Zusammensetzung der Arbeitskosten | Anteil in % |
|---|---|
| Entgelt für geleistete Arbeitszeit | 56 |
| Personalnebenkosten sind: | |
| Sonderzahlungen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien, Gewinnbeteiligungen, Leistungen zur Vermögensbildung. | 7 |
| Vergütung für nicht gearbeitete Tage Vergütung von Urlaubstagen, Feiertagen und sonstigen arbeitsfreien Tagen, Lohn und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall. | 10 |
| Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen | |
| Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung, | 14 |
| Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge. | 4 |
| Sonstige Personalnebenkosten Entlassungsentschädigungen, Sachleistungen, Zuschüsse zum Krankengeld, Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, übrige Personalnebenkosten. | 9 |
| Arbeitskosten = Entgelt für geleistete Arbeitszeit (56%) + Personalnebenkosten (44%) | |
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^