Was sind Arbeitskosten?

Unter Arbeitskosten verstehen man die Bruttolöhne und -gehälter sowie die Lohnnebenkosten, d.h. weiteren Kosten, die auf gesetzlicher Regelung, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen beruhen und unmittelbar mit der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusammenhängen. Bei Lohnnebenkosten, die auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, handelt es sich z.B. um Sozialversicherungsbeiträge, um die Vergütung gesetzlicher Feiertage oder um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Leistungen, die aufgrund von tarifvertraglichen Vereinbarungen erbracht werden, sind z.B. Überstundenzuschläge oder Feiertagszuschläge. Bei Leistungen aufgrund von freiwilligen Leistungen bzw. betrieblichen Vereinbarungen handelt es sich sind z.B. um Kosten für Belegschaftseinrichtungen.

Zusammensetzung der ArbeitskostenAnteil in %
Entgelt für geleistete Arbeitszeit56
Personalnebenkosten sind:
Sonderzahlungen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien, Gewinnbeteiligungen, Leistungen zur Vermögensbildung.
7
Vergütung für nicht gearbeitete Tage
Vergütung von Urlaubstagen, Feiertagen und sonstigen arbeitsfreien Tagen, Lohn und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall.
10
Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen
Arbeitgeberpflichtbeiträge zur Sozialversicherung, 14
Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge. 4
Sonstige Personalnebenkosten
Entlassungsentschädigungen, Sachleistungen, Zuschüsse zum Krankengeld, Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, übrige Personalnebenkosten.
9
Arbeitskosten = Entgelt für geleistete Arbeitszeit (56%) + Personalnebenkosten (44%)

Schaubild:


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^