Erläuterungen Pflanzliche Produktion

Landwirtschaft – Erläuterungen

Pflanzliche Produktion - Erläuterungen

Allgemeine Informationen

Für eine genaue Kenntnis der landwirtschaftlichen Erzeugung und ihrer Entwicklung sind insbesondere frühzeitige und begründete Unterlagen über die voraussichtliche Ernte von herausragender Bedeutung. Die daraus auf Bundesebene abgeleiteten Informationen sind für die Beurteilung von Versorgung, Marktentwicklung und Außenhandel unerlässlich. Erntemengen werden dabei nicht durch eigenständige Erhebungen (z. B. durch Befragung einer repräsentativen Auswahl von Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe) direkt ermittelt, sondern aus den Komponenten Anbauumfang und Ertrag durch Multiplikation errechnet.

Die Informationen zum Anbauumfang stammen aus mehreren Erhebungen, die jeweils speziell auf die verschiedenen Kulturarten zugeschnitten sind.

ArtPeriodizitätMerkmaleGebietskulisseAuskunftspflichtige
Bodennutzungshaupterhebung
total4-jährlich
(2003, 2007, …)
landwirtschaftliche Feldfrüchte, GrünlandKreis, Regierungsbezirk, LandBetriebsinhaber, -leiter
repräsentativjährlichRegierungsbezirk, Land
Gemüseanbauerhebung
total4-jährlich
(2004, 2008, …)
Gemüseanbau auf dem Freiland und Unterglas(Kreis), Regierungsbezirk, LandBetriebsinhaber, -leiter
repräsentativjährlichLand
Baumobstanbauerhebung
total5-jährlich
(2002, 2007, …)
Baumobst(Kreis), Regierungsbezirk, LandBetriebsinhaber, -leiter
Rebflächenerhebung
totaljährlichRebsortenGemeinde, Kreis, Weinbaubereich, Anbaugebiet, LandSekundärstatistik nach Angaben aus der Weinbaukartei

System der Erntestatistiken

Grundlage für die Ermittlung der Ertragskomponente ist die Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE). Sie umfasst Schätzungen über voraussichtliche und endgültige Naturalerträge von Obst, Gemüse, Reben, landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland; bei letzteren zusätzlich ergänzende Angaben über den Wachstumsstand und wachstumsbeeinflussende Faktoren.

Die Schätzungen erfolgen im Allgemeinen auf betrieblicher Basis, d. h. die Betriebsleiter schätzen die auf ihrem Betrieb voraussichtlich zu realisierenden Erträge des gesamten Erntejahres. Abweichend hiervon werden bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland die Ertragsverhältnisse innerhalb von Berichtsbezirken geschätzt. Die Aufteilung der Landesfläche in Berichtsbezirke ermöglicht Aussagen auch für kleinere Gebietseinheiten (Kreise, Regierungsbezirke), während Schätzungen mit betrieblichem Ansatz zwar tendenziell weniger aufwändig sind, aber nur Landesergebnisse gestatten. Bei Wein sind aufgrund der vergleichsweise hohen Fallzahlen Ergebnisse für Anbaugebiete und Weinbaubereiche möglich.

Durch die Ernteberichterstattungen liegen zu einem frühen Zeitpunkt quantifizierte Ertragsvorstellungen für sämtliche Bereiche der pflanzlichen Produktion vor. Prinzipiell hat sich das System der Ernteschätzungen bewährt, zumal sich die persönlichen Neigungen der einzelnen Berichterstatter zu besonders optimistischer oder besonders pessimistischer Betrachtungsweise nach dem Gesetz der großen Zahl weitgehend ausgleichen. So genannte Tendenzfehler, die daraus resultieren, dass die Ertragsverhältnisse infolge einseitig wirkender exogener Einflüsse, wie beispielsweise bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, zu positiv oder zu negativ eingeschätzt werden, heben sich auch bei einer noch so großen Zahl von Sachverständigen nicht gegenseitig auf: im Gegenteil, sie werden sogar kumuliert.

Angesichts der Problematik subjektiver Ertragsermittlungsverfahren wurden und werden die Sachverständigenschätzungen der Ernteberichterstattung um exakte, auf Stichprobenbasis vorzunehmende Erntemessungen ergänzt. Die Erntemessungen fokussieren sich auf die Kernbereiche der pflanzlichen Produktion, wobei der rückläufigen Bedeutung des Landwirtschaftssektors (sinkender Anteil am Bruttoinlandsprodukt, Fragen der Ernährungssicherung und Krisenvorsorge stellen sich heute kaum mehr) vor allem in den 90er-Jahren Rechnung getragen und das Spektrum der Erntemessungen deutlich reduziert wurde. Beim Wein liegen seit 1991 vergleichbare Daten aus der für Verwaltungszwecke eingerichteten Weinbaukartei vor, so dass ab 1997 nach der abschließenden Klärung methodischer Fragen ohne nennenswerte Informationsverluste auf die Ergänzende Ernteermittlung (EEM) bei Weinmost verzichtet werden konnte.

KulturartVerfahren der objektiven Ertragsermittlung
FeldfrüchteBesondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE)
Ergänzende Ernteermittlung (EEM) bei Kohlrüben (letztmals 1980)
EEM für Futterrüben (letztmals 1992)
EEM bei Winterraps (letzt­mals 1994; seit 2004 Teil des Erhebungsprogramms der BEE)
ObstEEM bei Äpfeln (letztmals 2004, seitdem teilweise in die EBE integriert)
EEM bei Kern- und Steinobst (letztmals 1997)
WeinEEM bei Weinmost (letztmals 1996)
GemüseEEM bei Herbstweißkohl (letztmals 1995)
EEM bei Möhren (letztmals 1977)

Aus einem einstmals breit gefächerten Programm an Verfahren der objektiven Ertragsermittlung ist nur noch die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung verblieben.

Rechtsgrundlagen

Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

Das Agrarstatistikgesetz regelt die fachlichen Belange: WER ist WANN und WIE zu WELCHEN SACHVERHALTEN zu befragen?

Bundesstatistikgesetz (BStatG)

Das Bundesstatistikgesetz definiert die übergeordneten Rahmenbedingungen, wie den Unterschied zwischen Erhebungs- und Hilfsmerkmalen, die Auskunftspflicht und damit verbunden die Geheimhaltung sowie die Anordnung, die zu Befragenden vorab über deren Rechte und Pflichten zu informieren.

EU-Rechtsgrundlagen

Mit den nationalen Gesetzesgrundlagen wird zugleich den Anforderungen der EU Rechnung getragen. Diese ergeben sich insbesondere aus nachfolgenden Rechtsakten:

  • Verordnung (EWG) Nr. 837/90 vom 26. März 1990 (ABl. EG Nr. L 88 S. 1) über die von den Mitgliedstaaten zu liefernden statistischen Informationen über die Getreideerzeugung in der jeweils gültigen Fassung.
  • Verordnung (EWG) Nr. 959/93 vom 5. April 1993 (ABl. EG Nr. L 98 S. 1) über die von den Mitgliedstaaten zu liefernden statistischen Informationen über pflanzliche Erzeugnisse außer Getreide in der jeweils gültigen Fassung
  • Verordnung (EG) Nr. 1282/2001 der Kommission vom 28. Juni 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 hinsichtlich der Sammlung von Informationen zur Identifizierung der Weinbauerzeugnisse und zur Überwachung des Weinmarktes und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1623/2000 (ABl. EG Nr. L 176 S. 14).

Die einzelnen Erhebungen

Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) OBST

Was?Erträge (vorläufig und endgültig) von Äpfeln, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen, Mirabellen/Renekloden, Johannis-, Stachel- und Himbeeren
Wer?Betriebsinhaber auf freiwilliger Basis
Wie?Schätzung
Wann?20. Mai, 10. Juni, 15. Juli, 20. August, 20. November
ErgebnisseLiegen etwa 3 Wochen nach dem Stichtag vor; Endgültige Obsternte eines Jahres: Dezember; nur Landesergebnis
Erhebungsformular

Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) REBEN und WEINMOST

Was?Erträge (vorläufig und endgültig) der einzelnen Rebsorten
Wer?Betriebsinhaber auf freiwilliger Basis
Wie?Schätzung
Wann?24. August, 24. September, 5. November
ErgebnisseLiegen etwa 3 Wochen nach dem Stichtag vor; Weinbaubereiche, Anbaugebiete, Land
HinweisDie endgültigen Ergebnisse der Weinmosternte werden durch sekundärstatistische Auswertung der Meldungen zur Weinbaukartei ermittelt; liegen im Februar des Folgejahres vor.
Erhebungsformular

Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) GEMÜSE und ERDBEEREN

Was?Erträge (vorläufig und endgültig) von Kohl-, Blatt-, Stängel-, Wurzel-, Knollen-, Frucht- und weiteren Gemüsearten, Hülsenfrüchten und Erdbeeren
Wer?Betriebsinhaber auf freiwilliger Basis
Wie?Schätzung
Wann?30. Juni, 31. August, 10. November
ErgebnisseLiegen etwa 2 Wochen nach dem Stichtag vor; endgültige Gemüseernte eines Jahres: Januar des Folgejahres, nur Landesergebnis

Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) GEMÜSE UNTERGLAS

Was?Endgültige Erträge von Kohlrabi, Kopfsalat, Paprika, Salatgurken, Tomaten, Rettich, Radis, Feldsalat und Sonstigem Gemüse im Unterglasanbau
Wer?Betriebsinhaber auf freiwilliger Basis
Wie?Schätzung
Wann?31. Oktober
ErgebnisseLiegen etwa 2 Wochen nach dem Stichtag vor; nur Landesergebnis

Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE) FELDFRÜCHTE und GRÜNLAND

Was?Erträge (vorläufig und endgültig) bei landwirtschaftlichen Feldfrüchten und Grünland, Wachstumsstand, wachstumsbeeinflussende Faktoren, Anbauentwicklung, Vorräte
Wer?Betriebsinhaber auf freiwilliger Basis
Wie?Schätzung
Wann?5. Januar, 15. April, 30. Juni, 31. Juli, 31. August, 31. Oktober, 30. November
ErgebnisseLiegen etwa 3 Wochen nach dem Stichtag vor; endgültige Ernte von Feldfrüchten und Grünland eines Jahres: Januar des Folgejahres; Kreise, Regierungsbezirke, Land; Anbauentwicklung, Vorräte: nur Landesergebnis
Erhebungsformular

Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE)

Was?Erträge und Qualitätsparameter von Winterweizen, Winter- und Sommergerste, Hafer, Winterraps, Körnermais
Wer?Auskunftspflichtig sind die Leiter bzw. Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe; Durchführung mittels Erhebungsbeauftragter
Wie?Objektive Ertragsermittlung mittels Maß und Waage
Wann?Entsprechend dem Vegetationsverlauf
ErgebnisseErstes vorläufiges Ergebnis: Ende August; Zweites vorläufiges Ergebnis: Ende September; Endergebnis im Januar des Folgejahres; nur Landesergebnis
Arbeitsanleitung

Ich als Ernte- und Betriebsberichterstatter

Wir sind immer auf der Suche nach Fachleuten - aktive Landwirte, Winzer und Weingärtner, Obst- und Gemüsebauern - die bereit sind, uns bei unserer Arbeit zu unterstützen. Bei der Tätigkeit eines Ernteberichterstatters handelt es sich um ein Ehrenamt. Ihr Engagement wird mit einer Aufwandsentschädigung von 8 bzw. 8,50 € je abgegebener Meldung belohnt. Der mit der Berichterstattung verbundene Aufwand ist überschaubar und dürfte kaum mehr als eine halbe Stunde je Meldung in Anspruch nehmen.

Einwilligungserklärung zur Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE)


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2013 | ^