Stuttgart, 8. Februar 2010Nr. 34/2010

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Knapp 23 400 Verurteilte wegen Betrugs und Untreue in Baden-Württemberg

Von 1999 bis 2008 Anstieg um fast 39 Prozent

Im Jahr 2008 wurden in Baden-Württemberg von den insgesamt 117 800 Verurteilten knapp 23 400 Personen wegen Betrugs- und Untreuedelikten gerichtlich verurteilt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entsprach dies innerhalb der letzten zehn Jahre einem deutlichen Zuwachs von 39 Prozent (von 16 900 auf 23 400 Verurteilte). Dagegen fiel die Zahl der Schuldsprüche insgesamt im gleichen Zeitraum um 1 Prozent. 2008 handelte es sich innerhalb der Deliktgruppe Betrug und Untreue mit 63 Prozent zum Großteil um Verurteilungen wegen Betrugs inklusive schwerwiegender Fälle des Betrugs und wegen Computerbetrugs. Die zweitgrößte Gruppe machten hier mit 31 Prozent die Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen wie beispielsweise das sogenannte Schwarzfahren aus (siehe Erläuterungen).

Während der Anteil der männlichen Verurteilten innerhalb dieser Deliktgruppe in den vergangenen zehn Jahren rückläufig war (von 75 auf knapp 72 Prozent), stieg der Anteil der Frauen im gleichen Zeitraum von rund 25 auf über 28 Prozent. Damit stieg auch die Zahl der verurteilten Frauen mehr als die der Männer: Seit 1999 nahm die Zahl der wegen Betrugs und Untreue verurteilten Frauen von rund 4 200 auf 6 600 und damit um fast 59 Prozent zu, während die Zahl der Männer mit 32 Prozent von rund 12 700 auf 16 700 weniger stark angestiegen ist.

Der Anteil der Erwachsenen im Alter von mindestens 21 Jahren an den Verurteilungen wegen Betrugs- und Untreuedelikten lag im Jahr 2008 bei über 90 Prozent (rund 21 100 Verurteilte). Bei den Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren betrug der Anteil nur rund 8 Prozent (1 800 Verurteilte). Am geringsten fiel mit knapp 500 verurteilten Personen oder 2 Prozent der Anteil bei den Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren aus.

Der Anstieg der Verurteiltenzahlen bei den Heranwachsenden war mit einem Plus von über 52 Prozent (von 1 200 auf 1 800 Verurteilte) jedoch in den letzten zehn Jahren mit Abstand am stärksten ausgeprägt. Die Zahl der verurteilten Personen in der Altersgruppe der Jugendlichen stieg im gleichen Zeitraum von 310 auf 470 um fast 49 Prozent. Bei den Erwachsenen nahmen die Verurteiltenzahlen seit 1999 von 15 400 auf 21 100, also um rund 37 Prozent zu. Damit war hier die Zunahme der Verurteiltenzahlen im Vergleich zu den beiden anderen Altersgruppen am wenigsten stark ausgeprägt.


Zu 83 Prozent wurden bei den Verurteilungen wegen Betrugs- und Untreuedelikten Geldstrafen verhängt. Zu einem Freiheitsentzug bis zu einem Jahr wurden 10 Prozent verurteilt. Weitere 3 Prozent wurden zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe zwischen ein und zwei Jahren und lediglich noch 1 Prozent zu einem Freiheitsentzug von zwei bis zehn Jahren verurteilt. Die restlichen 3 Prozent entfielen auf Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln, die nach dem Jugendstrafrecht verhängt werden können.

Verurteilte wegen Betrugs und Untreue in Baden-Württemberg nach Altersgruppen und Geschlecht 1999 bis 2008
JahrVerurteilte insgesamtVerurteilte JugendlicheVerurteilte HeranwachsendeVerurteilte Erwachsene
insgesamtmännlichweiblichinsgesamtinsgesamtinsgesamt

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2010

199916.86312.6854.1783131.15315.397
200015.95711.8894.0682721.19014.495
200114.98211.1723.8103091.13313.540
200214.50710.8113.6962541.16313.090
200318.08513.4254.6603401.49716.248
200421.18915.5095.6803661.76719.056
200522.42416.3986.0264061.86020.158
200622.76216.5676.1954061.88320.473
200724.62617.5957.0314452.16322.018
200823.37016.7356.6354651.75721.148

Schaubild: Verurteilte wegen Betrugs und Untreue in Baden-Württemberg 1999 bis 2008 nach Altersgruppen


infopunkt

Erläuterung:

Betrugsdelikte werden zur Strafverfolgungsstatistik nach den Paragraphen 263 (Betrug), 263 a (Computerbetrug), 264 (Subventionsbetrug) 264 a (Kapitalanlagebetrug), 265 (Versicherungsmissbrauch), 265 a (Erschleichen von Leistungen) und 265 b (Kreditbetrug) des Strafgesetzbuchs (StGB) erfasst. Delikte wegen Untreue werden nach den Paragraphen 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) sowie 266 b (Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten) gemäß StGB erhoben. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle von den Gerichten rechtskräftig Verurteilten mit dem schwersten von ihnen begangenen Vergehen oder Verbrechen erfasst.

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