Christina Hackl
Telefon: (0711) 641-2833
Fax: (0711) 641-2973
E-Mail: Auskunftsdienst
Servicezeiten:
Montag-Donnerstag 9:00–15:30 Uhr, Freitag 9:00–12:00 Uhr
… ist es, alle Auskünfte – unabhängig vom jeweiligen Auftraggeber – schnell, wirtschaftlich, adäquat und bürgerfreundlich zu erteilen. Die Bearbeitung von Kleinanfragen wird der Bearbeitung von größeren Anfragen im Zweifelsfall vorgezogen (»smallest in, first out«). Auf diese Weise wird insgesamt die durchschnittlich schnellste Bearbeitungszeit erreicht. Die Erledigung zahlreicher Anfragen geschieht in enger Absprache mit den Fachabteilungen des Hauses. Hierdurch wird eine effektive und methodisch korrekte Auftragserledigung sichergestellt.
Sie brauchen Daten mehrerer Bundesländer? Auch diesen Informationswunsch koordinieren wir gerne für Sie.
Die Beantwortung von Anfragen wird wesentlich erleichtert, wenn die Anfragen so präzise wie möglich formuliert werden:
Anfragen, die ohne besonderen Arbeitsaufwand erledigt werden können, stellen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung. In diesen Fällen wäre das Verfahren der Gebührenerhebung teurer als die erbrachten Leistungen (»Kleinbetragsregelung«).
Gebühren fallen vor allem dann an, wenn es sich um spezielle Datenzusammenstellungen oder Auswertungen handelt. In diesen Fällen erhält der Kunde vor der Bearbeitung einen Kostenvoranschlag.
Generell richten sich die Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenverordnung. Diese enthält neben der erwähnten »Kleinbetragsregelung« weitere Gebührenbefreiungs- und Freibetragsregelungen. So wird zum Beispiel den Kommunen ein Gebührenfreibetrag von 500 Euro pro Kalenderjahr eingeräumt. Studierende und Schüler erhalten eine Gebührenermäßigung von 50%.
Der Großteil der Anfragen wird auf schriftlichem (Brief, Fax, E-Mail) oder telefonischem Weg an das Statistische Landesamt gerichtet. Bei komplexen Informationswünschen bietet es sich erfahrungsgemäß an, einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Bei einem solchen Beratungsgespräch und generell bei der Beantwortung der Anfragen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auskunftsdienstes auf folgende Materialien zurückgreifen:
Neben diesen vom Statistischen Landesamt herausgegebenen Informationen verfügt der Auskunftsdienst – insbesondere über die angeschlossene Bibliothek des Hauses – auch über zahlreiche amtliche Statistiken des Bundesgebiets, der Großstädte des Landes, der Bundesanstalt für Arbeit bzw. des Landesarbeitsamtes und Ähnliches. Sehr bewährt haben sich auch die diversen Nachschlagewerke, wie zum Beispiel Behördenverzeichnisse und Datenbankführer. Nicht zuletzt sei auch die ausgewählte landeskundliche und regionalwissenschaftliche Literatur über Baden-Württemberg aus der Landesbibliographie Baden-Württemberg erwähnt.
15.01.2013 17:25:00
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2013 | ^