Die Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung bilden die Entscheidungsgrundlage für wohnungspolitische und raumplanerische Fragestellungen in den Kommunen. Sie liefern wichtige Informationen für die gezielte Marktbeobachtung und bieten damit eine wichtige Grundlage für private und unternehmerische Investitionen der Wohnungswirtschaft. Für die Stadtentwicklung und für wohnungspolitische Entscheidungen auf kommunaler Ebene, sowie Landes- und Bundesebene werden die Daten ebenfalls von großer Bedeutung sein. In Deutschland liegen keine Registerangaben zu Gebäuden mit Wohnraum vor. Deshalb wird eine Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) durchgeführt, in welcher alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen und Verwalter von Gebäuden und Wohnungen befragt werden. Die Gebäude- und Wohnungsdaten in Baden-Württemberg basieren derzeit auf Fortschreibungen der letzten Volkszählung im Jahr 1987.
Es werden Fragen zum Gebäude und zu jeder Wohnung im Gebäude gestellt. Die Gebäudefragen umfassen die Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnungen, Wohnheim), die Anzahl der Wohnungen, den Typ des Gebäudes (Einzelhaus,
Doppelhaus, gereihtes Haus), das Baujahr und die überwiegende Heizungsart im Gebäude. Zur Wohnung wird die Art der Nutzung (vom Eigentümer bewohnt, vermietet, leer stehend), die Fläche und die Anzahl der Räume der Wohnung, die sanitäre Ausstattung, die Anzahl der Personen, welche in der Wohnung wohnen und bis zu zwei Namen von Wohnungsnutzern erhoben.
Die Erhebungsunterlagen zur GWZ werden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Bitte versandt, die ausgefüllten Unterlagen innerhalb von 2 Wochen zurück zu senden. Alle erfragten Angaben müssen sich auf den Stichtag des Zensus beziehen, den 9. Mai 2011, Die Angaben können auch gerne kostengünstig online übermittelt werden. Die Zugangsdaten, die Sie benötigen um Ihre Angaben online zu machen, sind auf dem Fragebogen aufgedruckt (Aktivierungscode und Fragebogennummer).
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^