Haushaltsstichprobe

Die Haushaltsstichprobe verfolgt in erster Linie das Ziel, die aktuellen amtlichen Einwohnerzahlen zu ermitteln. Diese werden in vielen Gesetzen genutzt und bilden die Grundlage für zahlreiche Entscheidungen. Nach ihnen werden Wahlkreise eingeteilt, Bürgermeister und Landräte besoldet sowie im Länderfinanzausgleich und im kommunalen Finanzausgleich die Zahlungen vorgenommen. Bevölkerungsdaten bilden auch die Planungsgrundlage für den zukünftigen Bedarf an Kindergartenplätzen, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen. Im Rahmen des Zensus 2011 werden unter anderem Fragen zur Erwerbstätigkeit, zur Bildung, zum Wirtschaftszweig und zum Migrationshintergrund abgefragt.

In Baden-Württemberg ist das Statistische Landesamt für die Durchführung des Zensus 2011 zuständig. Zur Unterstützung wurden vor Ort bei Landkreisen und Städten mit mindestens 30 000 Einwohnern Erhebungsstellen eingerichtet, die die Befragung der Haushalte organisieren und durchführen. Diese Erhebungsstellen sind personell, organisatorisch und räumlich von anderen Verwaltungsstellen getrennt. Alle beteiligten Personen sind auf die Geheimhaltungsregeln der amtlichen Statistik und den Datenschutz besonders verpflichtet.

Ab dem Stichtag, dem 9. Mai 2011, werden bis Ende Juli 2011 bundesweit knapp 10 % der Bevölkerung befragt. Für die Durchführung der Befragung werden in Baden-Württemberg mehr als 13 000 Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein. Nach einem mathematischen Zufallsverfahren wurden Anschriften für die Haushaltebefragung repräsentativ ausgewählt. Alle Haushalte an diesen ausgewählten Anschriften müssen befragt werden, da eine gesetzliche Auskunftspflicht gilt. In der Regel finden die Interviews anhand eines Fragebogens mündlich vor Ort statt. Alternativ können die Antworten aber auch postalisch oder online übermittelt werden. Es werden jeweils Informationen zu allen Haushaltsmitgliedern abgefragt.


© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2011 | ^