In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, wie z.B. Studentenwohnheimen und Altenwohnheimen, gab es im Rahmen des Zensus eine vollständige Befragung aller Personen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass dort in der Regel die Fehlerrate der Angaben aus dem Melderegister höher als an anderen Anschriften ist. An Einrichtungen wie z. B. Behindertenwohnheimen und Justizvollzuganstalten, an denen die Information zur Zugehörigkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner die Gefahr einer sozialen Benachteiligung darstellen kann, wurde die Einrichtungsleitung befragt. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden von der jeweiligen Einrichtungsleitung über die Befragung unterrichtet. Die Erhebung wurde wie die Haushaltsstichprobe von den Erhebungsstellen in den Landkreisen und den Städten mit mindestens 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durchgeführt.
Die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist abgeschlossen.
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2013 | ^